Zur Frühgeschichte der Ventile und Ventilinstrumente in Deutschland (1814-1833)
Von Herbert Heyde
Wilhelm Wieprecht (1802-1872)
Das Drehventil
Im Schreiben vom 12. April 1818 über die Annahme der Erfindung als Patent fordert das Handelsministerium Blühmel und Stoelzel auf, die ursprüngliche Ventilart, das Drehventil, das nur andeutungsweise im Gespräch war, mit in das Patent einschliessen zu lassen:
Da übrigens die Einrichtung zum Verschliessen des Bogens, früher von der jetzigen verschieden gewesen ist, welche Sie, der p. Blühmel, durch eine Zeichnung, Sie, der Stölzel, aber durch das Probehorn erläutert haben, beide jedoch dem Vernehmen nach beabsichtigen, zu der ersteren Methode zurückzukehren, die Kasten und Schiebeventile aber nur für das Horn beizubehalten, so fordere ich Sie auf, schleunig auch eine Zeichnung und Beschreibung dieser Einrichtung, welche die nach Waldenburg gesandten Proben nachweisen, einzureichen, damit sich das Patent auch auf diese Art des Verschlusses erstrecke.
Aber weder Blühmel noch Stoelzel kamen dieser Aufforderung nach. Erst 1828, nachdem Stoelzels Verlängerungsantrag abgelehnt worden war, beantragen beide ein neues Patent für die Drehventile. Hinter diesem zehnjährigen Abwarten steht der wirtschaftliche Gedanke: wäre der Aufforderung gemäss das Drehventil 1818 einbezogen worden, hätten sie von vornherein auf eine evtl. ökonomische Nutzung der Erfindung verzichtet. So aber hatten sie die Hoffnung auf ein neues Patent. Bei den mündlichen Verhandlungen mit der Technischen Deputation hatten Blühmel oder Stoelzel — oder beide — geäussert, das Drehventil für Trompete und Posaune zu verwenden, das Schiebeventil dagegen für das Horn.
Stoelzel ist — ähnlich wie 1818 — 1828 auf dem Verwaltungsweg wieder eher als Blühmel und richtet am 27. März 1828 an den Staatsminister von Schuckmann folgendes Schreiben:
Die beifolgenden Zeichnungen sind nach einigen von mir schon im Jahre 1814 gemachten Vorrichtungen durch welche ich die Vervollkommnung der Metall-Blasinstrumente beabsichtigte und auch schon damals so weit erreicht hatte, dass alle diese den Instrumenten fehlende Töne leicht und sicher damit hervorgebracht werden konnten, nur habe ich selbige nicht ferner in Anwendung gebracht, weil die Schiebe-Ventile, welche ich 1818 und 1827 bei Einem Königlichen Hohen Ministerium eingereicht habe, einen weit kürzeren Druck erfordern und daher weit schneller und leichter in Bewegung gesetzt und jede Passage dadurch hervorgebracht werden kann.
Ich sehe mich jedoch jetzt veranlasst, dieses noch nachträglich mit dem ehrerbietigsten Bemerken einzureichen, dass meiner Ansicht nach alle diese Vorrichtungen nur als eine und nicht als mehrere Erfindungen zu betrachten seyn können, da alle nur auf die Abschliessung der daran befindlichen Bögen berechnet und daher blos nach einem Ziele gerichtet sind. Sollte aber meine Absicht nicht die richtige seyn, so bitte Ein Hohes Ministerium ganz gehorsamst: mir hierauf ein Patent hochgeneigst ertheilen zu wollen.
Bemerkenswerterweise legt Stoelzel dem Minister die Ablehnung nahezu in den Mund.
Im weiteren Verlauf wird die Entwicklung der Drehventile anhand der Patentanträge von 1828 untersucht und die technischen Unterschiede zwischen Blühmel und Stölzel sowie das Aufkommen früher Ventilsysteme aufgezeigt.
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