Brass Bulletin 24, IV / 1978 (Seite 9–33) · 22 Min. Lesezeit
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Zur Frühgeschichte der Ventile und Ventilinstrumente in Deutschland (1814-1833)

Teil 1

Von Herbert Heyde

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Zur Frühgeschichte der Ventile und Ventilinstrumente in Deutschland (1814-1833)

Einleitung

Im folgenden wird die Frühgeschichte der Ventile und Ventilinstrumente hauptsächlich nach den erhaltenen Akten der Königlich-preußischen Technischen Deputation dargestellt¹. Sie war dem Ministerium für Handel und Gewerbe angeschlossen, und aus ihr ging nach 1871 das Deutsche Reichspatentamt hervor. Die Blühmels Ventile betreffenden Akten des ehemaligen Königlichen Oberbergamtes in Berlin sind anscheinend nicht erhalten, da entsprechende Nachforschungen zu keinem positiven Ergebnis führten. Alle Zeichnungen, die den Patentanträgen beigefügt waren, sind nicht erhalten. Sie sind anscheinend bereits nach der Aktenlegung makuliert worden. Jedenfalls waren sie um 1880, z. T. schon 1833, nicht mehr vorhanden.

Die Patentakten wurden um 1880 von V. Mahillon und um 1910 von C. Sachs zur Kenntnis genommen und nach dem Erfordernis ihrer Arbeit durchgesehen². Ihnen kam es nur auf einen Extrakt an. Wilhelm Wieprecht, der Friedrich Blühmel und Heinrich Stölzel noch persönlich kannte, hat 1845 die Erfindungsgeschichte nach der Erinnerung niedergelegt. Aber seine Angaben sind nicht immer zuverlässig³.

In Sachsen wurden keine Ventile patentiert, wenngleich durch Christian Friedrich Sattler ein bedeutender Beitrag zur Entwicklung der Ventile geleistet wurde. Auch in den anderen deutschen Bundesländern außer Österreich lassen sich keine frühen Ventilpatente nachweisen. Auf den Beitrag Amerikas wurde von Robert E. Eliason hingewiesen⁴. Genaueres ist für die Frühzeit der Ventile noch in Österreich, Italien (wo ein eigenständiges Drehventil entwickelt wurde), Schweden, aber auch England und Frankreich zu erkunden. Am frühesten setzen die Bemühungen um die Ventile in Deutschland ein. Hier wurden auch die wichtigsten Grundtypen erfunden.

Die früheste Periode 1814–1818

Die aktenmäßig faßbare Erfindungsgeschichte beginnt mit einem Brief, den Heinrich Stölzel, «Anhaltisch Fürstlicher Kammermusikus in Pless» in Schlesien, am 6. Dezember 1814 an den König Friedrich Wilhelm III. von Preußen richtete:

Allerdurchlauchtigster Großmächtigster König Allergnädigster König und Herr!

Das Waldhorn, welchem ich mich vorzüglich gewidmet habe, ist bekanntlich in Rücksicht der Ungleichheit seiner Töne und der Unmöglichkeit, sie alle in gleicher Reinheit und Stärke hervorzubringen, sehr mangelhaft, dieses machte mich oft ungeduldig und verleitete mich zu sehr vielen Versuchen derselben abzuhelfen, welches mir zwar anfangs sämtlich mißlungen, mich aber zuletzt auf eine Erfindung führte, welche meine Mühe belohnte, und meine Forderung an das Instrument befriedigte. Mein Waldhorn giebt alle Töne, zwischen den tiefsten und höchsten, ohne die Hand in das Schallstück zu stopfen, mit gleicher Reinheit und Stärke an. Der Mechanismus meiner Erfindung ist höchst einfach, leicht und schnell zu behandeln und jeder, der das Instrument bläßt, kann sich in einigen Tagen mit seiner Anwendung vollkommen vertraut machen. Diese Vorrichtung macht die vielen Einsatz-Bogen entbehrlich und setzt den Künstler in den Stand aus allen Tönen zu blasen, auch hat das Instrument an seinem Ton nichts verloren. Diese Vorrichtung ist auch für die noch weit unvollkommenere Trompete, ja selbst für die Signal-Hörner anwendbar. Da nun die Trompete, deren ganzer Reichthum bis jetzt aus 13 Tönen bestand, und durch meine Erfindung einen Zuwachs von 24 Tönen erhalten, welche eben so schön und rein wie jene 13 erklingen und die Componisten daher für diese Instrumente nicht mehr so eingeschränkt sein dürfen, sondern in jeden beliebigen Dur und Mol-Ton übergehen können, so glaube ich nicht zu viel zu sagen, wenn ich Ew. pp. verspreche, durch diese Instrumente eine Musik herzustellen, worüber die Welt erstaunen soll. Ich unterwerfe mich jeder Prüfung und bin in der Voraussetzung, daß allerhöchstdieselben dieser guten und für die Musik sehr wichtigen Sache empor helfen werden, in froher Erwartung und wünsche nichts sehnlicher als Ew. pp. meine Instrumente zu Füßen legen zu können, welches mir dann die Hoffnung giebt, daß Ew. pp. die Einrichtung dieser neuen Musik bey den Regimentern mir übertragen und mich nach dem Werth meiner Erfindung belohnen werden.

Ich erstrebe pp.
Pless den 6. Decemb. 1814
H. Stölzel

Nach diesem Schreiben war Stölzels Ventilhorn bereits 1814 praktisch verwendbar. Stölzel ging es auch um die wirtschaftliche Nutzung seiner Erfindung, die bei Einführung der Ventilinstrumente bereits aus der Perspektive von 1814 zu erwarten war.

Das Antwortschreiben des Königs bzw. der Kanzlei ist nicht erhalten. Der König hatte Gutachten anfordern und die Erfindung prüfen lassen und für bewährt befunden (s. u.). Die seit 1796 immer häufiger an den König gerichteten Privilegien- und Patentanträge führten am 14. Oktober 1815 im «Publicandum» zur Regelung des Patentwesens und -rechts in Preußen. Mit dieser Regelung des Privilegien- und Patentwesens hängt es zusammen, daß Stölzel am 29. Dezember 1815 an den preußischen Finanzminister unter Bezug auf seinen vorigen Antrag und das «Publicandum» ein Patentgesuch einreicht:

Ich nehme mir jedoch die Freyheit, mich in dieser Angelegenheit unmittelbar an Ew. Excellenz zu wenden, da meine Erfindung, wie Hochdieselben aus beiliegenden redimierten Abschriften des mehreren zu ersehen geruhen werden, bereits längst auf allerhöchsten Befehl Sr. Majestät des Königs geprüft und auch bewährt befunden worden ist. Ich habe nemlich für das Waldhorn eine Vorrichtung erfunden, die bei aller Einfachheit auf demselben alle Töne vom tiefsten bis zum höchsten in gleicher Stärke, Fülle und Reinheit hervorbringt, deren einige bisher gar nicht, ein großer Theil aber nur durchs Stopfen des Schallstückes mit der Hand und zwar nur dumpf und undeutlich möglich waren. Mein Horn ist kein Klappenhorn und hat also nicht wie dieses an seinem schönen Ton verlohren, auch behält es seine gefällige Form, ich bitte daher Ew. Excellenz unterthänig, mir für meine Erfindung ein Patent auf 15 Jahre für sämtliche Preuß. Staaten gütigst zu verleihen, welches, wie ich hoffe, auch schon deswegen keinen Anstand haben dürfte, da ich meine Instrumente nicht selbst, sondern bey den Instrumentenmachern im Lande verfertigen laßen werde, und diesen dadurch kein Eintrag geschieht.

Stölzel spricht noch von der großen Mühe und den beträchtlichen Ausgaben, da er als Musiker im Technischen auf fremde Hilfe angewiesen sei. Die redimierten Abschriften, die Stölzel seinem Gesuch beilegte, sind drei Gutachten über seine Erfindung, die er bereits dem König zu seinem Antrag von 1814 nachgesandt hatte.

Der Oboist und Brigadekommandeur der Gardeinfanterie in Berlin, Alvensleben, schreibt am 21. Dezember 1814 an Stölzel nach Pless, daß der König ihm befohlen habe, sein Horn zu beurteilen, und er bittet Stölzel, ihm ein Instrument zur Prüfung zu schicken. Nach einem nicht erhaltenen Brief vom 19. Januar 1815 machte Stölzel einen anderen Vorschlag und sandte das Instrument nicht ab. Daraufhin bittet Alvensleben am 13. Februar 1815 Stölzel:

die Instrumente dem Königl. General-Major und Commandanten zu Breslau Herrn von Kehsel gefälligst einzusenden, und weil S. Majestät dem Könige daran gelegen sein würde, so bitte ich Sie, diese Sache möglichst zu beeilen.

Da das Gutachten sowie weitere Unterlagen fehlen, ist nicht bekannt, ob Stölzel das Instrument an Kehsel eingesandt hat. Das zweite Gutachten, ausgestellt am 24. März 1815 von G. B. Bierey, Musikdirektor des Stadttheaters Breslau:

Die mir vorgelegte Erfindung zur Vervollkommnung des Waldhorns, von Herrn Camer Musicus Stölzel aus Pleß, entspricht nicht nur allein vollkommen, in allen Theilen seiner Angabe, sondern ich bezeuge hiermit auch nach meiner Einsicht und der Wahrheit gemäß, daß die Anwendung desselben dem Waldhorn eine bis jetzt noch nicht erreichte Vollkommenheit giebt und dadurch eine noch nicht gekannte Wirkung hervor geht.

Einen modifizierten und erweiterten Bericht publiziert Bierey am 27. März 1815 im Schlesischen Provinzialblatt (3. Stück) und auch in der Allgemeinen Musikalischen Zeitung, Leipzig 1815 (Sp. 309). Das dritte Gutachten wurde vom König bei dem Obristen «Lieutenant und Director im Kriegsministerium», von Thiele, angefordert. Thiele schrieb am 19. April 1815 aus Wien an den König:

Seine Majestät der König, mein Herr, haben aus den, über die Erfindung des Fürstl. Anhaltischen Kammer-Musikers Herrn Stölzel, zur Vervollkommnung des Waldhorns und der Trompete, von Sachverständigen erstatteten Gutachten mit Beifall ersehen, daß diese Erfindung zweckmäßig ist und Nutzen verspricht und wenn die gegenwärtigen Verhältnisse auch nicht gestatten, auf die Anwendung der Vorschläge einzugehen, so lassen Sr. Majestät dem Herrn Stölzel doch Ihre Zufriedenheit mit seinem Bemühen und der bewiesenen Aufmerksamkeit hierdurch zuerkennen geben.

Von den Begutachtern hatte offenbar nur Bierey das fertige Instrument vorgelegen. Daher schreibt am 1. Februar 1816 das «6. Bureau» des Finanzministeriums an Stölzel, daß ein Patent

nur dann ertheilt werden könne, wenn Sie eine genaue Beschreibung Ihrer Erfindung einreichen und diese entweder durch genaue Zeichnungen, oder durch Modelle, oder aber durch ein Exemplar eines mit der gedachten Vorrichtung versehenen Waldhorns selbst, verdeutlichen...

Stölzel kam aber dieser Aufforderung nicht nach, und etwa zwei Jahre später, am 19. Februar 1818 teilte er dem Finanzminister folgende Erklärung für sein Schweigen mit und erneuert seinen Antrag:

Krankheit und andere Umstände haben mich bisher davon abgehalten; seit ungefähr 6 Wochen bin ich jedoch hier in Berlin und habe meine Erfindung dem Generalintendanten der Königlichen Schauspiele Herrn Grafen v. Brühl Hochgeboren mit Beifall gehorsamst vorzuzeigen die Ehre gehabt, bin auch jetzt so frey Ew. Excellenz anbei mein Horn mit diesem Mechanismus versehen unterthänigst zu überreichen, indem ich meine ganz unterthänige Bitte wiederhole: mir ein Patent hierüber auf sechs hintereinanderfolgende Jahre gnädigst zu ertheilen. Schließlich bemerke ich ganz gehorsamst, daß diese Erfindung nicht nur beim Waldhorn sondern bei allen messingnen Blasinstrumenten anwendbar ist.

Nach dem Protokoll vom 17. März 1818 (s. u.) hatte Stölzel sein erstes Ventilhorn anscheinend 1815 an den Fürsten von Pless verkauft. Danach ließ er ein neues, etwas verbessertes Horn bauen. Dieses war spätestens im Herbst 1817 fertig (Allgemeine Musikalische Zeitung 1817, Sp. 814), und er führte es, zumal 1818, in verschiedenen deutschen Städten, wie Berlin, Leipzig, vor. So stellt er das Ventilhorn auch dem Großherzog Carl August von Sachsen-Weimar vor und bot es zum Kauf an⁵. Daß sich Stölzel seit Ende 1817 in Berlin ansässig gemacht hatte, hat den Grund offenbar darin, die Patentierung seiner Erfindung und ihre Einführung besser betreiben und direkten Kontakt zu den Instrumentenmachern haben zu können. Der Intendant der Königlichen Schauspiele, Graf Brühl, fand es wünschenswert, Stölzels Erfindung allgemeinnützlich zu machen (Brief an den König vom 2. April 1818) und wies ihm evtl. bereits im April 1818 eine vakante Stelle in der Königlichen Kapelle an.

Ohne daß Zeichnungen oder genaue Beschreibungen vorhanden sind, kann es nach dem Rückschlußverfahren als sicher gelten, daß die von Stölzel zum Patent angemeldeten Ventile die später weit verbreiteten Stopferventile (Schubventile) sind (Zeichnung 1, Abb. 1). Stölzels Erfindung wäre ohne Zweifel als Patent anerkannt worden, wenn nicht bereits 3 Wochen vor dessen Wiederholungsantrag der Königliche Oberberghauptmann Gerhard das Primat der Stölzelschen Erfindung angefochten hätte.

Zeichnung 1«Röhrenschiebeventil», Stölzels Stopferventil (Schubventil), Patent 1818. Grau im Wechsel: windleitende Absch...

Zeichnung 1
«Röhrenschiebeventil», Stölzels Stopferventil (Schubventil), Patent 1818. Grau im Wechsel: windleitende Abschnitte.

1. Clavicor von Guichard, Paris, nach 1840: Detail von 2 Stölzelschen (Kat. Nr. MIR 64, Germanisches Nationalmuseum Nürn...

1. Clavicor von Guichard, Paris, nach 1840: Detail von 2 Stölzelschen (Kat. Nr. MIR 64, Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, coll. Dr. Dr. h. c. Ulrich Rück) Stopferventilen (nach Patent 1818). An den verdickten Stellen Schrauben zum Halten der Federn.

Nachdem Friedrich Blühmel von Stölzels Vorhaben erfahren hatte, bat er von Waldenburg aus seine Dienststelle, seinen Prioritätsanspruch an geeigneter Stelle vorzutragen und glaubhaft zu machen. Der Oberberghauptmann Gerhard schreibt demzufolge am 29. Januar 1818 an das Handelsministerium:

Dem Vernehmen nach hält sich hier ein Musicus, Namens Stetzel aus Schlesien als Privatmann auf, oder hat sich als Hornist bey dem Jäger-Corps engagirt, der sich als erster Erfinder einer vorzüglichen Verbesserung der sogenannten Klapphörner (Waldhorn und Trompete) angiebt und als solcher sich um ein Patent bewirbt. Nach Lage der Acten, und besonders nach einem früheren Berichte des Schlesischen Ober-Berg-Amts, scheint aber außer Zweifel der Berg-Hauptoboist Blühmel zu Waldenburg der wirkliche erste Erfinder jener Verbesserung zu seyn und hat auch bereits Hörner von seiner Erfindung hieher gesandt...

Da nun sehr zu wünschen ist, daß dieser Blühmel nicht aller Früchte seiner dreyjährigen, mit Kosten verbundenen Arbeit verlustig gehe, so ist das Berg-Amt zu Waldenburg heute angewiesen worden, alle Beweismittel, wodurch derselbe als erster Erfinder legitimirt werden kann, zu sammeln und schleunigst einzureichen.

Gerhard ersucht das Ministerium, solange mit der Patenterteilung zu warten, bis die Frage des Primats der Erfindung geklärt sein wird. Ebenfalls mit der Bitte um genaue Prüfung der Priorität wandte sich am 21. Februar 1818 im Interesse Stölzels Graf Brühl an den Staatsminister von Bülow, und er äußert dabei auch seine persönliche Meinung über Stölzels Erfindung:

Die Erfindung dieser Maschine überhaupt ist eine der wichtigsten, welche vielleicht seit Jahrhunderten zur Verbesserung eines musikalischen Instrumentes gemacht worden; und halte mich zugleich verpflichtet bemerken zu müssen, daß der Mechanismus bei dem Stölzelschen Instrumente ohne Zweifel mehr vervollkommnet ist als bei dem des Blühmel.

Friedrich Blühmel hatte sein Patentgesuch am 18. Februar 1818, also einen Tag vor Stölzels Wiederholungsantrag, eingereicht. Blühmel war von Waldenburg nach Berlin gekommen und sandte sein Gesuch vom «Bergwerks-Bureau im Neuen Münzgebäude N° 9 am Werderschen Markt» ab. Er schreibt, daß er 1808 von der Violine, auf der er infolge der schweren Grubenarbeit als Bergmann keine Fortschritte machen konnte, zu Waldhorn und Trompete übergewechselt sei. Die Unvollkommenheit dieser Instrumente regte ihn an, diese Mängel abzustellen. Er führt aus:

Die mannigfachen Anwendungen der mechanischen Kräfte, die ich während meiner Anwesenheit in Ober-Schlesien zu sehen Gelegenheit hatte, besonders die verschiedenen Windleitungen bei den Gebläsen der hohen und niederen Schmelzöfen, führten mich immer auf die Grundidee der Ausführung einer Verbesserung an diesen Instrumenten zurück. Ich glaubte, diese zur Erreichung meines Zwecks benutzen zu können und suchte deshalb den Umgang mit den Maschinenwärtern und anderen verständigen Männern, um das Verschließen und Öffnen der Windleitungen zu begreifen, indem ich gleich von der Idee ausging, den Weg, den die Luft durch die Röhre des Instruments nehmen muß, nach bestimmten Dimensionen zu verlängern oder zu verkürzen, um die fehlenden Zwischentöne im Accord zu ergänzen...

Eine Zusammenstellung der sämtlichen Tonarten zeigte sehr bald, daß diese durch Anbringen eines ganzen und eines halben Tonbogens, welche in der engsten Verbindung mit dem Instrumente selbst auf- und zugeschlossen werden könnten und den abgeblasenen Ton um einen ganzen oder einen halben Ton oder um anderthalb Töne erniedrigen, zu bewerkstelligen möglich sei. In Waldenburg suchte ich meine Idee durch Versuche auszuführen und erlernte, um Kosten zu sparen, zuerst das Löthen; wegen Mangels an Werkzeugen mußte ich indes sehr bald meine Zuflucht bei den Professionisten nehmen, die aber leider wegen ihrer Unbekanntschaft mit diesem Gegenstand mich zwar in Unkosten setzten, aber dennoch meinem Ziele nicht näher brachten. Die Möglichkeit dieser Ausführung war da, allein die ungeschickte Ausführung des Mechanismus verursachte einen sehr schweren und langsamen Gang beim Anblasen der Tonleiter, so daß ich mich noch immer außerstande befand, mein Instrument öffentlich zu produciren. Dazu kommt noch, daß ich die ersten Versuche auf einer Trompete alter langer Form in Ermangelung eines anderen Instruments machen mußte, und daher große Hindernisse darin fand, den Mechanismus nicht außerhalb des Instruments zu legen und dieses dadurch in seiner Form zu verunstalten. Im Jahre 1816 kam ich endlich damit zustande, indem vermittelst zweier Drücker alle ganzen und halben Töne auf der Trompete angeblasen werden konnten, und nun blieb mir nichts weiter übrig, als den Mechanismus noch mehr zu vereinfachen und ihn auf einen engen Raum zu beschränken. Dies war mit den früheren Professionisten nicht gelungen, und ich wandte mich deshalb an den Schlossermeister Richter. Während dieser Zeit wurden im Waldenburger Revier einige Maschinen nach neuester Art mit Schiebeventilen verkauft, und diese Ventile gaben mir den Aufschluß, auch meine Einrichtung zur Abschließung und Öffnung des ganzen und halben Tonbogens einzurichten und so dem Ganzen die möglichst einfache und vollkommene Einrichtung zu geben, welche meine beiden Instrumente Trompete und Horn gegenwärtig haben und die in der beigefügten Erklärung und Zeichnung näher auseinandergesetzt sind.

Die Zeichnung umfaßt lediglich die Erfindung der Verbesserung, welche bei allen oben erwähnten Instrumenten im Wesentlichen gleich bleibt und woran nur der ganze und halbe Tonbogen nach Maßgabe des jeweiligen Instruments in der Länge variiert.

 

Wegen Mangels an Zeit ist es unmöglich, eine Trompete und Posaune neuer Form zugleich mit einzureichen; dies wird jedoch in einigen Tagen geschehen, da beide Instrumente bereits in Arbeit sind und die alte Trompete den Beweis über die Richtigkeit dieser Versicherung augenscheinlich dargelegt hat. Einem Königlichen Hohen Ministerium werde ich nicht ermangeln, die neue Trompete und Posaune sogleich nach deren Vollendung so lange in Verwahrung zu geben, bis an deren Stelle eine richtige Zeichnung entworfen sein wird.

 

Als Beweismittel, daß ich wirklich der eigentliche Erfinder dieser Verbesserung bin, lege ich meinem unterthänigsten Gesuch neun Atteste bei.

Schließlich bittet Blühmel um ein Patent auf zehn Jahre für Preußen zur alleinigen Herstellung von Ventiltrompeten, Ventilhörnern und Ventilposaunen. Blühmel hatte offenbar bis 1816 mit Drehventilen experimentiert, was auch in dem Schreiben des Bergamtes vom 3. März 1818 (s. u.) anklingt. Erst durch die in Waldenburg auftretenden bergmännischen Maschinen mit Schiebeventilen arbeitete er 1817/1818 an der Konstruktion von Kastenventilen (Abb. 2).

Die Trompete mit zwei und die Posaune mit drei Kastenventilen hatte er im Februar 1818 bei dem Blechblasinstrumentenmacher J. C. Gabler in Arbeit (s. u.). Blühmels Aufenthalt in Berlin hatte einen ähnlichen Zweck wie bei Stölzel: die Überwachung der Arbeiten bei Gabler sowie der schnelle und direkte Kontakt im Rahmen seiner Patentbemühungen. Blühmels Gesuch waren Zeichnungen (nicht erhalten) und eine entsprechende Legende beigegeben. Die Hauptzeichnung zeigte einen Ventilsatz eines Waldhorns mit Halb- und Ganztonventil.

2. Trompete, W. Schuster, Karlsruhe zwischen 1823 und 1830. Detail der zwei Kastenventile, denen diejenigen Blühmels als...

2. Trompete, W. Schuster, Karlsruhe zwischen 1823 und 1830. Detail der zwei Kastenventile, denen diejenigen Blühmels als Grundlage dienten.

Blühmel beschreibt:

Das Ganze besteht aus 3 Bogen und 2 Ventilkästchen. Der erste Bogen a. vertritt die Stelle des ehemaligen Inventionsstücks und wird durch das Schieberventil, wenn dasselbe in der Lage Fig. IV und VI bleibt, vermittels einer kurzen diagonalen Röhre im Schieberventil Fig. IV mit den aufschiebenden Röhren aa in Verbindung gesetzt.

Die lange Röhre b., welche aus dem Ventilkästchen N° 2 nach demselben zurückgeht, ist der ganze Tonbogen, welcher durch das obere Loch des Schieberventils Fig. VII auf den Punkt x luftdicht verschlossen wird. Die kurze Röhre c., welche sich am Ventilkästchen N° 1 findet, ist der halbe Tonbogen und wird ebenso wie der ganze Tonbogen bei x verschlossen, wodurch also beide Tonbogen, der ganze b. sowie der halbe c., mit dem sogenannten Inventionsbogen a. außer Verbindung gesetzt werden können.

Die Ventilkästchen N° 1 und N° 2 sind sowohl in ihrer äußeren Form als auch in ihrer inneren Einrichtung einander völlig gleich. Sie bestehen aus dem Kästchen, woran sich die Röhren befinden, und aus dem Schieberventil. Dieses ist ein hohler Messingkasten mit drei Öffnungen, deren zwei perpendicular Fig. III und eine diagonal Fig. IV durchgehen. Dieses Ventil wird durch eine Spiralfeder, welche der geringen Oxydation wegen aus gehämmertem Messing gemacht ist, an das Hinterblech Fig. VI angedrückt.

Die beiden runden Schrauben Fig. II halten die zwischen dem Vorderblech befindliche Federung von Baumwolle fest. Ferner gehört dazu ein Hinterblech, welches mit dem Vorderblech vermittelst zweier langer Schrauben mit versenkten viereckigen Köpfen Fig. II durch Schraubenmuttern Fig. I und V zusammengehalten wird, und damit diese Bewegung des Schieberventils nicht hindern, ist zu beiden Seiten desselben ein halbrunder Falz Fig. III, IV, VI eingebogen...

Es ist nicht nötig, die Direction der Drücker in Form von Ringen anzubringen; es können ebenso gut Knöpfe sein, da die Ventile durch die angebrachte Federkraft von selbst zurückspringen. Auch lassen sich die Drücker an jedem beliebigen Ort anbringen, je nachdem es einzelnen Personen auf die eine oder andere Art am bequemsten ist...

Derselbe Fall ist es bei der Posaune, nur mit dem Unterschiede, daß in der Baßtiefe 6 halbe oder 3 ganze Töne fehlen und deshalb 3 Ventilkästchen mit ebenso vielen Drückern erforderlich sind...

Die Funktionsbeschreibung der Ventile sowie die Grifftabellen sind hier aus Blühmels Beschreibung ausgelassen. Zeichnung 2 ist eine nach Blühmels Beschreibung vorgenommene Rekonstruktion seines Kastenventils. Es ist wichtig darauf hinzuweisen, daß der Wechsel ganz aus Messingblech hergestellt wurde, die Röhrchen im Wechsel extra gearbeitet und danach eingelötet wurden. Nach den Bezeichnungen «Vorderblech» und «Hinterblech» (für Deckel und Boden des Ventilgehäusekastens) waren Blühmels Ventile vielleicht zunächst in Längsrichtung der Trompete eingebaut.

Zeichnung 2Blühmels Kastenventil (Patent 1818), Rekonstruktion nach der Patentbeschreibung.Windverlauf in den Ventilen,...

Zeichnung 2

Blühmels Kastenventil (Patent 1818), Rekonstruktion nach der Patentbeschreibung.

  1. Windverlauf in den Ventilen, von oben (stirnseitig) gesehen. Die Beschriftung entspricht derjenigen in Blühmels Beschreibung.
  2. Wechsel in Frontalsicht, entspricht Fig. IV in Blühmels Bericht.
  3. Wechsel von unten gesehen.
  4. Ventilgehäuse in Frontalsicht, mit durchgehenden Gehäuseschrauben, Filzring, Feder und angedeuteten Rohrein- und -ausgängen.
  5. Ventilgehäuse von unten, mit Köpfen der Gehäuseschrauben.

Inzwischen waren die vom Oberbergamt aus Waldenburg angeforderten Akten betreffend Blühmel eingetroffen, und der Oberberghauptmann Gerhard übersandte sie am 3. März 1818 dem Handelsministerium mit folgenden Bemerkungen:

Die Invention mit den Schieberröhren, welche ich nebst einigen anderen aus früheren Jahren herrührenden Versuchsarbeiten durch den Herrn Blühmel selbst zu übersenden mir die Ehre gebe, sind wirklich aus den Jahren 1811/12, worauf das Rauersche Attest (4) hinweist; doch ist auch diese Vorrichtung, ohne Zusicherung des Rauer, durch das Posher-Attest N° 5 abgeändert worden. Auf dieser alten Vorrichtung habe ich Herrn Blühmel selbst im September v. J. blasen hören.

Die Berg- und Stadtgerichte scheinen überhaupt bei Vernehmung der Zeugen auf den Anklang der Erfindung weniger Rücksicht genommen zu haben, indem sie das Attest des Bergmanns Piehl N° 9 gerichtlich zu attestieren nicht einmal für notwendig erachteten; sie beschränken sich bloß auf den Beweis, daß Blühmel außer aller Verbindung mit Stölzel wirklich die Erfindung selbst gemacht habe. Herr Blühmel hat übrigens die Absicht, im Fall ihm ein Patent erteilt würde, die alte Vorrichtung zu benutzen und die Kästen wegzuwerfen, und dies besonders bei Instrumenten, die mehr als zwei Kästen erfordern; bis dahin aber, daß die Entscheidung dieser Sache erfolgt ist, diese Einrichtung geheim zu halten. Die Blühmelschen Aktenstücke lege ich ganz gehorsamst bei.

Weshalb Blühmel beim Bergamt vorstellig wurde, bleibt im Dunkeln. Entweder wollte er eine finanzielle Unterstützung für seine Versuche erlangen, oder er ließ durch das Bergamt sein Patentgesuch vermitteln. Denn nach dem Publicandum von 1815 sollten die Patente bei der zuständigen Provinzialregierung eingereicht werden. Stölzel hatte sich unter Umgehung des vorgeschriebenen Verwaltungsweges direkt an den Finanzminister gewandt.

Das vorstehende Schreiben des Oberberghauptmanns Gerhard ist wegen der Jahresangaben 1811/12, der indirekt angesprochenen Drehventile und wegen der Unabhängigkeit von Blühmels und Stölzels Erfindung bemerkenswert.

Angesichts der auch von dritter Seite vorgetragenen Prioritätsforderungen wandte sich das Handelsministerium am 8. März 1818 an das Königliche Stadtgericht Waldenburg, um Näheres über Blühmel zu erfahren, und an die Königliche Provinzialregierung Breslau, um weitere Auskünfte von dem städtischen Musikdirektor Bierey zu erhalten. Ferner wurde am gleichen Tage der Breslauer Fabrikenkommissarius May beauftragt, bei Stölzel zu erfragen, ob der Ventilmechanismus ursprünglich schon derselbe war wie auf dem Probehorn vom 15. Februar 1816.

Außerdem sollte er dem Kammermusiker Schneider das Probehorn vorlegen und fragen, ob es mit der ursprünglichen Erfindung übereinstimme. Die Fragen nach der ursprünglichen Gestalt von Stölzels Ventilen zielten darauf ab, eine mögliche gemeinsame Ausgangsbasis aufzudecken. Der Kammermusiker Schneider legte nieder, daß Stölzel schon im Juli 1814 ein vollkommen chromatisches Horn zustandegebracht und seither keine wesentlichen Veränderungen vorgenommen habe,

bloß um dem Horn die erforderliche Orchesterstimmung zu geben, habe er an dem Bügel noch eine Krümmung angebracht, welche sich aus der Vergleichung des Probehorns mit einer der Verhandlung beigefügten Zeichnung deutlich ergibt, und es sei diese Krümmung an derjenigen Vorrichtung, auf welche das unter dem 24. März 1815 ausgestellte Zeugnis des Musikdirektors Bierey zu Breslau lautete, noch nicht angebracht gewesen.

Am 17. März 1818 gibt Stölzel folgendes zu Protokoll: Im Juli 1814 habe er zuerst ein vollchromatisches Horn hergestellt. Das Horn, das dem Urteil Biereys vom 24. März 1815 zugrunde lag, sei im wesentlichen dasselbe gewesen wie das Probehorn von 1816; es habe lediglich noch nicht die von Schneider erwähnte Krümmung besessen. Das erste Horn habe dem Fürsten von Pless gehört, und er habe sich ein eigenes bauen und mit dem Datum vom 15. Februar 1816 versehen lassen. Es sind noch drei weitere Gutachten vorhanden, datiert vom 4. und 6. Februar 1818 (das dritte ohne Datum), die Stölzel selbst noch vor seinem letzten Patentantrag eingeholt hatte. Alle drei Breslauer Persönlichkeiten (Kapellmeister Schnabel, J. G. Keller, Hoffmann) bezeugen, daß ihnen Stölzel im Sommer 1814 ein derartiges Horn vorgeführt habe.

Die vom Handelsministerium angeforderten Auskünfte sind nicht erhalten.

In der Zwischenzeit haben sich Stölzel und Blühmel verständigt und beantragen am 6. April 1818 ein gemeinsames Patent «unter der Firma: Stölzel & Blühmelsche Erfindung». Dabei verspricht Stölzel, für die alleinige Nutzung des Patents Blühmel ein «Abfindungsquantum ein für allemal von 400 rth. Courant, und zwar 200 rth. baar am Tage der Aushändigung des Patents und 200 rth. nach Ablauf eines Jahres à dato».

Dagegen verpflichtet sich Blühmel, «keinen weiteren Gebrauch von seiner Erfindung oder sonstige Ansprüche zu machen». Blühmel überläßt somit Stölzel die Nutzung des eventuellen Patents für insgesamt 400 Reichsthaler.

Nachdem der König dem Staatsminister von Bülow die Zuerkennung der Priorität überlassen hatte, erfolgte schließlich am 12. April 1818 die Patenterteilung für Blühmel und Stölzel gemeinsam, und zwar auf 10 Jahre für Preußen. Das Patent wurde erteilt

auf jene ihnen eigentümliche Vorrichtung zur Vervollkommnung der Blasinstrumente von Messing, namentlich des Waldhorns, der Trompete und Posaune...

Die Technische Deputation, deren Gutachten über Musikinstrumente von Ingenieuren – damals vom Landbaumeister Wedding und dem Oberbergrat Schaffrinsky – erstellt wurden, betrachtete die instrumentenbaulichen Neuerungen vom Standpunkt des Ingenieurs und des Publicandums von 1815. Technische Ventile waren damals längst nichts Neues mehr. Zu einer Patentierung kam es 1818 überhaupt nur wegen der Anwendung des Ventilprinzips auf Blasinstrumente. Unterschiedliche Ventilarten wurden nicht als patentwürdig betrachtet, da sie alle nach dem gleichen aerodynamischen Prinzip funktionieren. Daher wurde in Preußen nach 1818 kein Gesuch auf Patentierung von Ventilen mehr genehmigt. Die musikalische Seite der verschiedenen Ventilarten blieb stets unberücksichtigt. Die Auseinandersetzungen um die Priorität berührten 1818 kaum die Frage nach der Spezifik beider Ventilarten. Erst 1828 erhob Stölzel in einem Brief an den Staatsminister von Schuckmann den Anspruch, alle drei Ventilarten bereits 1814 erfunden zu haben. Wieprechts Aussage, daß Blühmel und Stölzel «in Schlesien längere Zeit in engerem Verhältnis» standen (bei Kalkbrenner, S. 91), ist glaubhaft. Diese Aussage wird durch Stölzels Anspruch, alle drei Ventilarten erfunden zu haben, geradezu bestätigt.

Das Prioritätsproblem ist nach der jetzigen Quellenlage nicht lösbar. Auch Wieprecht konnte aus persönlichen Gesprächen mit Blühmel und Stölzel nicht ermitteln, wer von beiden zuerst auf die Idee des Ventils gekommen war, obwohl er offenbar großes Interesse an der Klärung dieser Frage hatte. Relativ sicher ist, daß Stölzel schneller – offenbar bereits im Juli 1814 – zu einem vorführreifen Ventilinstrument gelangte, während Blühmel dies erst 1816 erreichte. Der Zeitunterschied ist jedoch wohl eher eine Folge der technischen Ausführung als der Idee selbst gewesen. Blühmel und Stölzel verdienen beide gleichermaßen, als Erfinder des Ventilprinzips bei Blasinstrumenten anerkannt zu werden. Wenn in der Sekundärliteratur Stölzel bisweilen als der eigentliche Erfinder der Ventile genannt wird, so steht dahinter auch der erwähnte Vertrag zwischen Blühmel und Stölzel über die einmalige finanzielle Abfindung. Da Stölzel ausschließlich Instrumente mit seinem eigenen Ventiltyp bauen ließ, neue Instrumente entwickelte und spätestens 1827 ein weiteres Ventil einführte, trat Blühmels Name zunehmend in den Hintergrund. Zudem hatte Blühmel von Waldenburg aus keinen direkten Kontakt zu den Berliner Instrumentenmachern.

(Fortsetzung folgt)

Artikel dieser Serie

On the early history of valves and valve instruments in Germany

Notizen

** Erweiterte und ergänzte Fassung eines Aufsatzes in der Schriftenreihe des Musikinstrumentenmuseums der Karl-Marx-Universität Leipzig, Heft 5, 1978.

¹ Wenn nicht anders vermerkt, sind alle Zitate nach: Zentrales Staatsarchiv, Dienststelle Merseburg, Rep. 120 D, Abt. XIV, Fach 2, Nr. 33, Bd. 1. Hiermit sei dem Archiv für das Zugänglichmachen der Akten vielmals gedankt.

² Die Ergebnisse der Durchsicht sind bei Mahillon in dessen Catalogue descriptif et analytique du Musée Instrumental du Conservatoire Royal de Musique de Bruxelles, Gent 1880–1922, aufgezeichnet, bei Sachs v. a. in dessen «Handbuch» (1920) und Berliner Katalog (1922).

³ W. Wieprecht, Der Instrumentenmacher Sax in Paris als Erfinder, in: Berliner Musikalische Zeitung, Jg. 1845, neu gedruckt bei A. Kalkbrenner, Wilhelm Wieprecht, Berlin 1882, S. 88–93. Auf Wieprechts Bericht baut eine eigene Sekundärliteratur auf, von Th. Rode (Geschichte der Königlich Preußischen Infanterie- und Jäger-Musik, Leipzig 1858) bis zu A. Baines (Brass Instruments, London 1976). Bei Rode kann zusätzlich noch eine mündliche Überlieferung eingeflossen sein.

⁴ Robert E. Eliason, Early American Valves for Brass Instruments, in GSJ 1970 (Bd. 23), S. 86–96.

⁵ Staatsarchiv Weimar, Hofwesen 9672, 9672a. Übersendung von verbesserten Waldhörnern durch den preußischen Kammermusiker H. Stölzel 1819.

Dr. phil. Herbert Heyde

Dr. phil. Herbert Heyde

Der Author

Dr. phil. Herbert Heyde, geb. 1940, studierte in Leipzig Musikwissenschaft, Indologie und Ethnologie. Er schloss sein Studium 1965 mit der Dissertation Trompete und Trompeteblasen im europäischen Mittelalter ab (siehe Brass Bulletin Nr. 17, S. 74). Seitdem ist er als wissenschaftlicher Mitarbeiter, seit 1973 als freier Mitarbeiter am Musikinstrumentenmuseum der Karl-Marx-Universität Leipzig tätig und hat zahlreiche Beiträge zur musikwissenschaftlichen Forschung in der DDR sowie ausführliche Kataloge der dortigen größten Musikinstrumentensammlungen veröffentlicht.

Im folgenden Beitrag werden erstmals die Primärquellen zur Erfindung der Ventile in Deutschland ausgewertet.**

Verfasser und Verleger möchten nicht verfehlen, an dieser Stelle folgenden Museen ihren aufrichtigen Dank für die freundliche Mitwirkung sowie für die Überlassung des Fotomaterials auszusprechen: Musikinstrumenten-Museum des Staatlichen Instituts für Musikforschung Preußischer Kulturbesitz Berlin, Germanisches Nationalmuseum Nürnberg, Händelhaus Halle (Saale), Instrumentenmuseum van het Koninklijk Muziekconservatorium Brussel, Musikinstrumentenmuseum der Karl-Marx-Universität Leipzig, Musikinstrumentenmuseum Markneukirchen.

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