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Pierre Vilhardin de Belleau
Trompeter Ludwigs XV
Von Henry Parramon
Pierre Vilhardin de Belleau, Trompeter Ludwigs XV
Durch eigene Forschungen in der Pariser Nationalbibliothek und in den Departementsarchiven entdeckte ich die Existenz eines Trompeters aus dem Bourbonais am Hof Ludwigs XV.: Pierre Vilhardin de Belleau aus der Gemeinde Treteau, im Bezirk Moulins. Bei meinem Besuch im Weiler Belleau fand ich ein kleines bescheidenes Schlösschen mit gewissem Charme, das sich leider in üblem Zustand befindet. Das Schloss scheint seit langem dem nahegelegenen Bauernhof als Rumpelkammer zu dienen. Es sei uns erlaubt, zu träumen, dass dieses Schloss eines Tages ein Begegnungsort für Blechbläser sein könnte, belebt von Konzerten, um das Erbe dieses Hauses zu erhalten, dessen Mauern schon die herrlichen königlichen Fanfaren gehört haben, die im 17. und 18. Jahrhundert der Ruhm Frankreichs waren...
Ich möchte nun wieder zu unserer illustren Persönlichkeit zurückkehren: Pierre Vilhardin de Belleau. Sein Geburtsort ist uns nicht bekannt. Vielleicht war es Belleau. Jedenfalls wurde er 1674 geboren, wenn das Alter auf seinem Totenschein stimmt: Er soll im Augenblick seines Todes am 2. Mai 1743 in Moulins 69-jährig gewesen sein. Am 11. Juli 1701 hatte er Anne Peret geheiratet, die Tochter von Jean Peret, dem Herrn von Coudray und von Gilberte Jodard. Damals bekleidete er das Amt eines königlichen Beraters. 1719 erhielt er sein Amt als Offizier der «Grande Ecurie et la Chambre du Roy». Sein Vater, der aus einer Kaufmannsfamilie stammte, verliess diesen Beruf, um Beamter zu werden, und erhielt ein Amt als königlicher Berater, nämlich als Leutnant der Kriminalpolizei in der Kanzlei in Moulins.
Wie hat unser Musiker nun seine Trompeterausbildung gemacht?
Moulins hatte am Ende des 15. Jahrhunderts eine Hochblüte gekannt mit der Regentschaft von Anne de Beaujeu, der Gattin Peters II. von Bourbon und Tochter Karls VIII., der Moulins während vier Jahren zur Hauptstadt Frankreichs gemacht hatte. Noch zwei Jahrhunderte später erfreute sich Moulins einer gewissen Bekanntheit, was Notable und Künstler anziehen konnte. Im übrigen lässt die Nachbarschaft der Auvergne vermuten, dass Vilhardin de Belleau mit den Familien Rivet oder Rodde Kontakt gehabt hat, welche beide regelrechte Zuchten von Staatstrompetern seit 1648 waren. Einem Mitglied der Familie Rivet folgte er auch im Amt.
Die Ämter
Von 1661 bis 1733 blieb der institutionelle Rahmen der Musik praktisch konstant: Eine gewisse Anzahl Planstellen für Musiker war von Louis XIV. geschaffen worden, der auch neue Posten schaffen konnte im (recht seltenen) Fall, wo er einem Musiker ein «Amt» schenken wollte.
Diese Ämter erhielten den Titel «Offizier (Beamter) des Königs». Der Zugang zu diesen Posten war an folgende Bedingungen geknüpft: Abstammung aus ehrbarer Familie (häufig wurde eine Untersuchung gemacht), ausserdem Kauf der gewünschten Funktion und Entschädigung des sich zurückziehenden Musikers; Bezahlung der gesetzlichen Taxen, die durch königliches Edikt festgelegt waren (und der Staatskasse zuflossen), Bezahlung der Einschreibegebühren und Organisation des traditionellen Empfanges für die Kollegen. 1718 kostete das Amt eines Trompeters der Kammer oder der Grande Ecurie 6000 Pfund, während die Stelle eines Geigers, Oboisten oder Paukers 3000 Pfund wert war und noch etwas weniger für die 24 Kammerviolinen, was uns heute ausserordentlich erscheint: Die Streicher waren damals noch nicht so angesehen wie heute.
Die Krönung Ludwig XV.:«Der König auf dem Wege zur Kirche» (De Larmessin).
Trompeteramt konnte der Beamte auch nur gelegentlich ausüben, an den grossen Festen des Hofes, was sicherlich der Fall von Pierre Vilhardin de Belleau war.
Der Beamte des Königs, mit seiner Ernennungsurkunde versehen, erhält ein Patent und schwört schliesslich einen Eid: Er ist nun unkündbar auf Lebenszeit.
Seine Gage beträgt ungefähr 600 Pfund und die Naturalvergütungen (Nahrung und Kleidung) belaufen sich auf etwa 500 Pfund im Jahr. Diese Vergütungen wurden am 1. Januar und am 1. Mai ausbezahlt, wo jeder Musiker zehn Brote, zwei Mass¹ Tischwein, vier Wildbräte, 16 Pfund Kalb- und Schaffleisch und zwei Pfund Speck erhielt. Für die kirchlichen Feste Ostern, Pfingsten, Allerheiligen und Weihnachten: zehn Brote, zwei Mass Tischwein, 32 Pfund Kalbfleisch und zwei Pfund Speck. Für die Feste des hl. Ludwig und des hl. Martin: vier Brote und 29 Quarten² Tischwein. Am Erntedankfest: acht Brote.
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Brass Bulletin 59, III / 1987 Seiten 70–81
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