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Johann Ernst Altenburg (1736-1801)
Der letzte Vertreter der heroischen Trompeter- und Paukerkunst
Von Arno Werner
Johann Ernst Altenburg, «ein rechtsgelehrter Trompeter, Komponist und musikalischer Schriftsteller»¹ ist, bekanntlich, der Autor des berühmten Werkes «Versuch einer Anleitung zur heroisch-musikalischen Trompeter- und Paukerkunst», Halle 1795. Es ist dies ein erstaunliches und auch heute noch ein sehr lesenswertes Buch². Wir bringen hier, in leicht gekürzter und von uns illustrierter Form, die von Arno Werner³ verfasste Lebensbeschreibung des J.E. Altenburg (1736-1801). Sie dürfte anfänglich auf die 1769 geschriebene Selbstbiografie Altenburgs basiert sein⁴. A. Werner hat sodann die weiteren Lebensumstände des begabten Musikers und Schriftstellers erforscht⁵ und die umfassende Biografie schliesslich in der «Zeitschrift für Musikwissenschaft» (Verlag Breitkopf & Härtel, Leipzig) im März 1933 veröffentlicht. Werner schildert auf eindrucksvolle Weise Grösse und Tragik im Leben eines genialen Menschen, wobei m.E. die Grösse nicht ganz zu ihrem Recht kommt, wenn man bedenkt, dass Eichborn über Altenburg schreibt: «Ein feingebildeter, hochgelehrter, allgemein geachteter Mann, Rechtsgelehrter, Schriftsteller, Komponist und Meister der Trompete...»⁶. Darüber steht bei Werner nicht viel.
Emilie Mende
Vaterhaus und Schulzeit
Johann Ernst, Sohn des Hof- und Konzerttrompeters Kaspar Altenburg, kam am 15. Juni 1736 in Weissenfels zur Welt. Der Vater war darauf bedacht, aus diesem Nachkömmling, dem einzigen Sohn zweiter Ehe, etwas Rechtes zu machen. Doch fehlte ein sinnvoller Erziehungsplan, und aus dem Vielerlei der Versuche und aus dem Fehlschlag von Plänen ging ein Charakter hervor, der Vielen zum Verdruss, ihm selbst aber zum Unsegen ausschlagen sollte. «Seine ersten Schuljahre brachte er teils auf der dortigen Stadtschule, teils bei besonderen Lehrern zu, die ihn privatim sowohl im Rechnen und Schreiben, als auch in den Anfangsgründen der Musik und französischen Sprache bis in das 15. Jahr unterrichteten. Und die erste Anweisung im Klavierspielen, wozu ihn seine Eltern frühzeitig anhielten, gab ihm der damalige Stadtorganist Schwalbe. Anno 51 frequentierte er sodann das Gymnasium Academicum etliche Jahre lang». Altenburgs Lehrer Schwalbe, Jurist und Organist in Weissenfels, war ein hitziger Streitkopf und brachte sich dadurch in Armut und Verachtung. Er überschrieb z.B. eine seiner leidenschaftlichen Eingaben: «Abgebrochener, himmelschreiender Organistenlohn in Weissenfels». Die gleiche Leidenschaft ohne alles Mass und dieselbe unheilvolle Wirkung zeigen Altenburgs spätere Angriffe auf Vorgesetzte und Behörden.
6 Wochen nach der Geburt des Knaben, am 1. August 1736 traten auf Veranlassung des Vaters 14 Weissenfelser Hof- und Feldtrompeter zusammen und gaben durch einen Aufdingbrief feierlich ihre Zustimmung, dass der Johann Ernst Altenburg vom Vater als ein Lehrling der löblichen Trompeterkunst angenommen würde. Er sollte bis zum 16. Lebensjahre «als ein Discipul verharren» und dann erst freigesprochen werden. Das Vorgehen des Vaters, den Sohn schon im Säuglingsalter beruflich festzulegen, lässt erkennen, dass er in seinem Amte nach jeder Seite hin volle Befriedigung gefunden hatte und der Trompeterberuf ihm auch für die Zukunft aussichtsreich erschien.
Aber schon dämmerte eine neue Zeit herauf. Die Zahl der Fürstenhöfe schmolz zusammen, und der Glanz der übriggebliebenen war im Verblassen. Kaum ein Bruchteil der ehemaligen Hoftrompeter blieb im Dienst. Das aufsteigende Bürgertum löste den Adel in der Pflege der Musik ab, und die von Kaisern und Königen einst bewilligten und von den Genossen der Pauker- und Trompeterkunst zäh verteidigten verbrieften Rechte gingen Stück für Stück verloren. So gebrauchten Stadtpfeifer und zunftfreie Musikanten jetzt nach Belieben Trompeten und Pauken, die den alten Gesetzen nach nur vor Kaiser, Könige, Grafen und Herren gehörten. Dazu hatte der Streichkörper mehr und mehr die führende Rolle im Orchester übernommen und die Bläser arg zurückgedrängt. So starb, allen sichtbar, ein Berufszweig dahin, der 200 Jahre in Blüte gestanden und sich eigene Kunstgesetze geschaffen hatte, deren besondere Handhabung jedem ausserhalb der Zunft Stehenden verschlossen war. Wer an dieser Zeitenwende noch in der Ausbildung stand, hatte keine Aussicht auf spätere Versorgung und wurde unbarmherzig aus der Bahn geworfen. In diese bedauernswerte Lage geriet Altenburg, als er, kaum 16jährig, am 14. April 1752 die jedenfalls glänzende Trompeterprüfung ablegte, für die allgemein eine Mindestlehrzeit von 6-7 Jahren vorgeschrieben war. Wie seinen Zunftgenossen, so war dem alternden Vater selbst in den wenigen Jahren des Übergangs eine Welt des Glanzes versunken.
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Brass Bulletin 46, II / 1984 Seiten 63–77
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