Paolo Longinotti, Studies in Classical and Modern Style by I.M.C. in New York.
Edmond Leloir, Dix Etudes pour le cor en Fa G. Billaudot, Paris 1981)
Die Photokopie
Mit der Erfindung der Kopierautomaten hat sich eine neue Art des Plagiats entwickelt: die schnelle, billige Kopie einer gedruckten Partitur. Diese widergesetzliche Praxis ist heute zum grossen Leidwesen der Herausgeber weitverbreitet in der Welt. Die Herausgeber verteidigen sich im wesentlichen damit, dass sie Prozesse anhängig machen, «um ein Exempel zu statuieren», Prozesse, die für die Verurteilten sehr kostspielig werden.¹
Gewisse Konservatorien treiben die Verachtung des Gesetzes noch weiter, indem sie Lehrern und Schülern kühl eine Kopiermaschine zur Verfügung stellen. Man kann sich die Frage stellen, weshalb diese musikalischen Institutionen der Arbeit der Komponisten und Pädagogen, die sie ja oft selbst in ihren Dienst nehmen, so wenig Achtung entgegenbringen... Wenn man dafür eine Erklärung verlangt, so wird im allgemeinen geantwortet, dass die Herausgeber überrissene Preise verlangten. Wenn gewisse Herausgeber ihre Preise auch tatsächlich auf anormale Weise anschwellen lassen, so steht das Urteil darüber nicht öffentlichen Institutionen zu, so wenig wie eine ungesetzliche Handlung unter dem Vorwand der «Strafe». Indem man eine Partitur photokopiert, gesteht man ihr implizite einen Wert zu. Dieser Wert ist von einer Person, dem Autor, geschaffen und von einem Herausgeber umgesetzt, verbreitet und kommerzialisiert worden. Ist es richtig, diese Arbeit und den vereinbarten Einsatz einfach zu ignorieren? Das Gewissen eines jeden wird diese Frage mehr oder weniger unterschiedlich beantworten. Wie bei allen Vergehen gibt es Unterschiede auch bezüglich des faktischen Gewichts eines Raubes durch Photokopieren.
Ein typisches Beispiel
Vor einigen Jahren hat ein Schweizer Posaunist (der durchaus wusste, wie ungesetzlich es ist, wenn man Partituren photokopiert, die durch das Copyright geschützt sind) wie gewohnt einen Kurs vorbereitet, der für Amateur-Blechbläser bestimmt war. In einem Spezialgeschäft verlangte er zu diesem Zwecke eine gewisse Anzahl Partituren und Etüdenhefte zur Auswahl. Man kann sich die Überraschung der Verantwortlichen dieses Geschäfts vorstellen, als sie nach ein paar Tagen ein umfangreiches, schweres Paket erhielten, in welchem sich Hunderte von photokopierten Seiten «musikalischer» Auszüge aus den zur Ansicht ausgeliehenen Heften befanden. Die Ehefrau des Posaunisten hatte die Versandadressen verwechselt... So kam man durch die Rücksendung der «Auswahl» auf ironische Weise hinter das Geheimnis!