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Trompeter-Lehrvertrag zum Feldtrompeter aus 1703

Trompeter-Lehrvertrag zum Feldtrompeter aus 1703

« IM NAHMEN DER ALLERHEILIGSTEN HOCHGELOBTEN DREYFALTIGKEIT, GOTTES DES VATERS, GOTTES DES SOHNES UND GOTTES DES HEILIGEN GEISTES. AMEN. »

» Füge hiermit männiglichen zu wissen, dass dieweil der Ehrsame Michael Gabriel Kuhn, von Heylsbergk aus Ermenlandt gebürthig, sonderliche Beliebung die Adeliche Ritterliche freye Kunst die Feldttrompeten bey mir zu erlernen, ich demselben, die Weile er laut Zeugnis seines Geburths Brieffs von ehrlichen Eltern gebohren, unten gesetzten dato zu Erlernung obbemelter ritterlichen Kunst in Gegenwart derer dazu erbetenen und unten unterschriebenen Herren Cameradten dergestalt an- und aufgenommen.

Es verspricht nehmlich gemelter Michael Gabriel Kuhn, als Lehrzeug vor allen Dingen Gott und sein heiliges Wort stets vor Augen zu haben, aller Leichtfertigkeit und andern Lastern, wie die Nahmen haben mögen, sich gänzlich zu enthalten, das von den Lehr Herren ihm gewiesene fleißig zu observieren, allen ehrlichen Hoff- und Feldttrompetern und Heerpauckern gebührlichen Gehorsam und Respect zu erweisen, und dann endlich sich also zu verhalten, wie es einem Ehrliebenden redlichen Lehr Jungen wohl ansteht und gebühret.

Die Zeit der Lehre aber fänget sich an den 15. Marty 1703 und endet sich eodem dato 1705. Sollte auch, welches Gott verhüten wolle, der Lehr Herr vor Ausgang derer zwey Lehr Jahre mit Tode abgehen, der Discipul aber, der Lehr Junge, in denen Feldstücken nicht sattsam unterrichtet, wird die Witwe oder Erben einen andern Cameradten vermögen, denselben zu informieren und zu gehöriger Zeit freyzusprechen, weswegen sie sich mit demselben zu vergleichen haben.

Sollte aber wider Verhoffen der Lehr Junge durch Leichtfertigkeit verführet von der Kunst abtreten, sollen dessen Eltern gehalten seyn das übrige Lehr Geldt völlig zu erlegen.

Urkundlich haben nebst meiner diesen Auffdinge Brieff unten benannte Herren Cameradten eigenhändig unterschrieben und mit ihrem Petschaft besiegelt. So geschehen in der königl. Preussischen Stadt Thorn am 15. Marty des Ein Tausend Sieben Hundert und Dritten Jahres. »

(Unterschriften):

Gottfriedt Köhler, Königl. Polnischer und Churftl. Sächs. Hoff- und Feld-Trompeter, als Lehr Brünz
Johann George Hennig, Königl. Mayr in Pohlen und Churftl. H. zu Sachsen Hoff- und Feldt Heer Paucker
Vallentinus Brand, Königl. und Churftl. Sächs. Hoff- und Feld Trompeter
Johann Heinrich Lindenbrecher, Hoff- und Feld Trompeter
Gerhardt Lotter, Königl. und Churftl. Sächs. Hoff- und Feld Trompeter
Georgius Richter, Hoff- und Feldt Trompeter
Christian Breke, Königl. Poln. und Churftl. Musical Hoff Trompeter

Thorn 15. III. 1703. « Aufdinge-Brief » für Michael Gabriel Kuhn aus Heilsberg im Ermland. Mit Unterschriften und Siegel...
Thorn 15. III. 1703. « Aufdinge-Brief » für Michael Gabriel Kuhn aus Heilsberg im Ermland. Mit Unterschriften und Siegeln des Kgl. polnischen u. kurfürstl. sächsischen Hof- und Feldtrompeters Gottfried Köhler « als Lehr Brünz » und sechs weiterer Hof- und Feldtrompeter oder - Pauker.

(Unterschriften):

Gottfriedt Köhler, Königl. Polnischer und Churftl. Sächs. Hoff- und Feld-Trompeter, als Lehr Brünz
Johann George Hennig, Königl. Mayr in Pohlen und Churftl. H. zu Sachsen Hoff- und Feldt Heer Paucker
Vallentinus Brand, Königl. und Churftl. Sächs. Hoff- und Feld Trompeter
Johann Heinrich Lindenbrecher, Hoff- und Feld Trompeter
Gerhardt Lotter, Königl. und Churftl. Sächs. Hoff- und Feld Trompeter
Georgius Richter, Hoff- und Feldt Trompeter
Christian Breke, Königl. Poln. und Churftl. Musical Hoff Trompeter

lm Besitz von : Ernst-W. BUSER, CH - 4102 BINNINGEN (Schweiz)
Wir danken an dieser Stelle Herrn Buser, uns diesen Brief zur Veröffentlichung geliehen zu haben.

Brass Bulletin 3, II / 1972 Seiten 9–12

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