Die Bruderschaften der Spielleute
Von J. E. Spruit
1. Entstehung, Blüte, Auflösung
„Ungefährlich vor 180 Jahren hat sich's begeben zu Hammel in Sachsen an der Weser, dass der Teufel am Tag Marie Magdalene in menschlicher Gestalt sichtlich auf den Gassen begangen ist, hat gepfiffen und viel Kinder, Knäbele und Meidle an sich gelockt, zum Stadttor hinaus geführt an ein Berg ... » so beginnt Hiob Fincel 1556 die Erzählung des berühmten «Rattenfänger von Hameln».
Der christlichen Welt des Mittelalters galt der fahrende Musikant, der aus dem Nichts auftauchte und wieder spurlos verschwand, oft als der zu Fleisch gewordene Satan, der mit seinem Instrument unschuldige Kinder anziehen und weglocken oder mit seinem magischen Spiel Tote auferwecken und zum Totenspiel animieren konnte, was in Volkssagen und in der bildenden Kunst oft zum Ausdruck kam. Er stand eben nicht gut angeschrieben, weder bei den sesshaften Bürgern noch bei der Kirche: «der böse Spillmann» sei ein von Natur «unstet Mensch», dessen frivoler Lebenswandel und Beruf den Zorn der Gerechten hervorrief. Nicht ganz zu Unrecht sah man in den fröhlich drauflos lebenden Vagabunden einen bedenklichen Pfeiler der Ketzerei, des Heidentums und der Unmoral. Fahrende Musiker waren jedoch nicht ihres Berufes wegen ausdrücklich exkommuniziert (eine diesbezügliche kanonisch-rechtliche Bestimmung ist nicht bekannt), auch waren sie in der Welt nicht so „rechtlos» wie oft angenommen wird. Allerdings standen ihnen lange nicht alle Rechte und Befugnisse der sesshaften Bürger und Musiker zu.
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